Wo muss ich meine Reklamation zum Zug-zum-Flug-Ticket vorbringen?
a) Ich hatte mein Ticket nicht dabei bzw. es wurde nicht akzeptiert.
Bitte senden Sie uns den Beleg der Fahrpreisnacherhebung zu.
b) Ich konnte mein Ticket nicht nutzen.
Nicht immer passen Wohnort, Flugzeiten und Zugverbindungen zueinander. Dies gilt zum Beispiel bei Flugverspätungen, Flugänderungen und auch bei Streiks der Deutschen Bahn. Das Zug-zum-Flug-Ticket 2. Klasse ist ein kostenloses Zusatzangebot.
c) Mein Zug verspätete sich mehr als 60 Minuten bzw. fiel ganz aus.
Bitte wenden Sie sich mit Originalbelegen (z. B. Taxi- oder Tankquittung, DB Fahrkarte, Verspätungsbescheinigung und das Fahrgastrechte-Formular) direkt an das Servicecenter Fahrgastrechte der Deutschen Bahn.