Bekomme ich bei einer Flugverspätung Geld zurück?
Erwarten Sie eine Ausgleichszahlung gemäß der EU-Verordnung 261/2004, wenden Sie sich bitte direkt an die Fluggesellschaft. Die Ansprüche aus der Verordnung verpflichten nur die Fluggesellschaften. Als Reiseveranstalter leisten wir keinen Ausgleich gemäß EU-Verordnung.