In welchen Fällen bekomme ich bei einer Verspätung keinen Ausgleich?
- Verspätungen unter 3 Stunden
- Streik
- Höhere Gewalt z. B. Vogelschlag, Blitzschlag
- Schlechte Wetterlage
- Med. Notfall an Bord
Habe ich die Möglichkeit an anderer Stelle den verspäteten Flug zu reklamieren, auch wenn ich keinen Anspruch auf einen Ausgleich habe?
Ja, wenn ich meinen Flug im Rahmen einer Pauschalreise wahrgenommen habe, kann ich mit an meinen direkten Vertrags- und Anspruchspartner dem Reiseveranstalter wenden.